Laborordnung

Regeln zur Labornutzung

Das Labor Entwurf und Applikation erstreckt sich im 6. OG des Hauses G über die Räume 605 bis 610, 633 und 634. Essen, Trinken, Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind im Labor nicht gestattet. Das Betreten des Labors unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist ebenfalls nicht gestattet. Der Zugang zum Labor außerhalb einer regulären Laborübung ist erst nach persönlicher Anmeldung bei den zuständigen Laborverantwortlichen (Laborleiter, Laboringenieure) möglich. Der Zugang und die Nutzung ist schriftlich zu dokumentieren. Es dürfen keine Geräte und Anlagen benutzt werden, für die keine Einweisung erfolgt ist.

Hinweis zum Bereich Entwurf: Die Anmeldung an den Rechnern Raum G 634 und G 605 ist erst nach Freigabe durch den verantwortlichen Labormitarbeiter mit einem gültigen HRZ-Account möglich. Nutzerdaten sind auf dem lokalen Server EUA-SERV-01 (Laufwerk R:) zu sichern. Unabhängig davon ist eine eigene Datensicherung, zum Beispiel im Home-Laufwerk (Laufwerk H:) und/oder auf einem externen USB-Datenspeicher anzulegen. Am Ende eines Laborpraktikums ist der Computer herunterzufahren und der Monitor auszuschalten.

Für alle Laborräume gilt: Defekte Geräte, Bauteile und andere Hilfsmittel sind der betreuenden Lehrkraft oder den Laborverantwortlichen zu übergeben. Ohne Rücksprache mit der betreuenden Lehrkraft oder den Laborverantwortlichen verbleiben Geräte, Bauteile und andere Hilfsmittel in den entsprechenden Laborräumen. Ohne eine Einweisung durch die betreuende Lehrkraft oder Laborverantwortliche darf kein Versuchsplatz genutzt werden. Veränderungen ohne Rücksprache mit der betreuenden Lehrkraft oder Laborverantwortliche sind nicht zulässig. 

Mit der Priorität auf die Durchführung im LSF geplanter Laborpraktika, kann das Labor Entwurf und Applikation bei Anwesenheit eines Laborverantwortlichen ohne Terminabsprache und nach schriftlicher Anmeldung bei einem Laborverantwortlichen werktags von 10 bis 14 Uhr genutzt werden. Andere Nutzungszeiten sind vorab mit dem Laborverantwortlichen abzustimmen. Während eines Laborpraktikums haben Personen, die diese Veranstaltung nicht belegt haben, die entsprechenden Laborräume unaufgefordert zu verlassen.

Bei Feueralarm ist das Labor Entwurf und Applikation in Richtung Fahrstühle (Toiletten G 601/G 602) und über das Treppenhaus an den Fahrstühlen (die Fahrstühle sind im Alarmfall nicht zu benutzen) ruhig zu verlassen. Sammelpunkt ist die große Freifläche vor dem Notausgang des Treppenhauses.

Jeder Laborraum lässt sich durch Druck auf den roten Notaus-Taster im Eingangstürbereich stromlos schalten. Im Fall eines Stromunfalls ist erst der Raum stromlos zu schalten und anschließend dem Verletzten Hilfe zu leisten. Ein Sanitätskasten befindet sich im Raum G 606. Jeder Arbeitsunfall ist beim Sicherheitsingenieur der HTW Berlin anzuzeigen.

 ver. Sept2023