Laborordnung
Regeln zur Labornutzung
Das Labor Entwurf und Applikation befindet sich in den Räumen 605 bis 610, 633 und 634 im 6. OG des Hauses G. Der Zugang und die Arbeit im Labor ist nur nach vorheriger Belehrung und Einweisung in die zu verwendenden Geräte und Einrichtungen zulässig.
Die Belehrung für Laborübungen/Laborpraktika muss einmal jährlich erfolgen. Für die Nutzung des Labors außerhalb der Laborübungen/Laborpraktika ist nach vorheriger Anmeldung, die schriftlich bei den Labormitarbeitern zu erfolgen hat, eine Einweisung in die Geräte und Einrichtungen erforderlich. Die entsprechende Arbeitseinweisung liegt bei der Anmeldung aus. Mit der Priorität auf die Durchführung im LSF geplanter Laborpraktika haben anwesende Studierende, die eine Veranstaltung nicht belegt haben, den betreffenden Laborraum unaufgefordert zu verlassen.
Für die Räume 607 und 607a (Laborbereich Prototyping) und 634 (Laborbereich Entwurf) gelten aufgrund möglicher Gefahren besondere Zugangsbedingungen. Hier muss eine gesonderte Belehrung und Einweisung erfolgen. Insbesondere für die Räume 607 und 607a gilt: Die Maschinen und Geräte dürfen nur mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis und in Anwesenheit eines Labormitarbeiters genutzt werden.
Für den Laborbereich Entwurf (634) und in Teilen für die Rechner im Raum 605 gilt: Die Anmeldung an den Rechnern ist nur mit einem gültigen HRZ-Account und erst nach Freigabe durch den verantwortlichen Labormitarbeiter, Kollege Hillner möglich. Softwarekonfigurationen dürfen nicht verändert, Software nicht kopiert und eigene Software nicht installiert werden. Das Kopieren kommerzieller Software ist nicht gestattet. Nutzerdaten sind von jedem Benutzer eigenverantwortlich zu sichern, zum Beispiel im Home-Laufwerk (Laufwerk H:) und/oder auf einem externen USB-Datenspeicher. Am Ende eines Laborpraktikums ist der Computer herunterzufahren und der Monitor auszuschalten. Die Klimakühlung in der 634 wird nur durch das Laborpersonal bedient.
Im Bereich der Eingangstüre befindet sich ein Notaus-Taster, der auf Druck den Laborraum stromlos schaltet. Im Fall eines Stromunfalls ist unbedingt auf den Selbstschutz zu achten. Daher ist der Raum erst stromlos zu schalten und anschließend dem Verletzten Hilfe zu leisten. Bei Unfällen sind umgehend die betreuende Lehrkraft und/oder die Labormitarbeiter zu informieren. Außerdem sind Unfälle meldepflichtig. Ein entsprechendes Meldeformular für Studierende liegt im Bereich Hochschulleitung - Sicherheitsingenieure - Unfälle und Versicherungen der HTW-Homepage zum Download bereit.
Ein Feuerlöscher befindet sich im Flur zwischen den Räumen 605 und 606 des 6. OG. Der Sanitätskasten des Labors befindet sich im Raum 606. Ersthelfer des 6. OG ist der Kollege Olaf Pohl (Labor Technologie - Raum 627). Weitere Ersthelfer sind dem Aushang zwischen Raum 608 und 609 zu entnehmen.
Bei Feueralarm ist der Laborraum in Richtung Fahrstühle (Toiletten Raum 601/602) und nur über das Treppenhaus an den Fahrstühlen zu verlassen. Die Fahrstühle dürfen im Fall eines Feueralarms nicht benutzt werden. Der Sammelpunkt nach dem Verlassen des Gebäude G ist die große Freifläche vor dem Notausgang des Treppenhauses.
Mit Ausnahme des Laborbereichs Entwurf gilt grundsätzlich: Befinden sich Studierende in einem der anderen Laborräume, ist die Eingangstür offen zu halten!
Essen, Trinken, Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind im Labor nicht gestattet. Das Betreten des Labors unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ist ebenfalls nicht gestattet. Das Abstellen von Taschen und Gegenständen aller Art in den Laborräumen ist dahingehend ausgeschlossen, dass dadurch Gefahrsituationen entstehen können und Fluchtmöglichkeiten in Gefahrsituationen eingeschränkt werden.
Für alle Laborräume gilt: Defekte Geräte, beschädigte Bauteile und Hilfsmittel sind der betreuenden Lehrkraft oder dem Labormitarbeiter zu übergeben. Geräte, Bauteile und Hilfsmittel verbleiben in den jeweiligen Laborräumen. Es sind keine Veränderungen an bestehenden Versuchsaufbauten zulässig, es sei denn, sie sind der Teil der Laborübung (siehe Versuchsanleitung) und von der betreuenden Lehrkraft bzw. dem Labormitarbeiter vor Inbetriebnahme abgenommen.
Die Laborordnung hängt in jedem Laborraum aus, ist auf der Webseite des Studiengangs - Labor Entwurf und Applikation und im moodle-Kurs Entwurf und Applikation einsehbar.